Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung und Beanspruchung - Jetzt online

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung und Beanspruchung

Jetzt online – Das Plus für Ihre Unternehmensgesundheit

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) schreibt Arbeitgebern vor, „die Arbeit für Mitarbeiter so zu gestalten, dass eine Gefährdung für die psychische Gesundheit möglichst vermieden werden soll.“ (ArbSchG § 4.1)

Um dieses zu erreichen, muss der Arbeitgeber psychische Belastungen ermitteln, diese anschließend beurteilen und ggf. geeignete Maßnahmen einführen. (ArbSchG § 5 (1))

Darüber hinaus muss der Arbeitgeber eine Dokumentation vorweisen, wo die Ergebnisse der Psychischen Gefährdungsbeurteilung, die entsprechenden Maßnahmen und die Resultate kontinuierlich festgehalten werden. (ArbSchG § 6 (1))

Das hört sich nach ganz viel Arbeit an. Es geht aber auch einfach!

Wir empfehlen die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung und Beanspruchung im Rahmen Ihres Betrieblichen Gesundheitsmanagements mit unserem Konzept: pluserfolg.proPsychische Gefährdungsbeurteilung online umzusetzen.

Ihre Vorteile:

  • Anonyme Befragung
  • Befragungsdauer max. 15 Minuten
  • Bereits ab 8,50 € pro Mitarbeiter
  • Gemäß Arbeitsschutzgesetz
  • Nach DIN EN ISO 10075
  • In Anlehnung an die GDA-Leitlinie

Stress am Arbeitsplatz – Das muss nicht sein!

Weitere Details zu unserer Psychischen Gefährdungsbeurteilung online finden Sie auf der Internetpräsenz: pluserfolg.pro

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Lars Gühler